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Reine Online-WEG-Versammlungen per Beschluss bleiben Zukunftsmusik
Nach dem WEMoG kann im Beschlusswege nur die Online-Teilnahme an einer Präsenzversammlung beschlossen werden, nicht aber eine reine Online-Versammlung. Im Ergebnis kann die Versammlung aber faktisch rein online stattfinden, wenn außer dem Verwalter im Versammlungsraum niemand sonst persönlich anwesend ist. Durch Vereinbarung kann m. E. zudem vorgesehen werden, dass Versammlungen grds. (nur) online durchgeführt werden – was dazu führt, dass eine Anwesenheit von Eigentümern „unzulässig“ wird.
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Beschluss zur Ermöglichung der Online-Teilnahme
[i]Festlegung der technischen VoraussetzungenDie Möglichkeit der Online-Teilnahme muss zunächst in einer Präsenzversammlung oder im Umlaufverfahren beschlossen werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss die technischen Voraussetzungen schaffen, also festlegen, welche Hard- und Softwarekomponenten benötigt werden und diese ggf. anschaffen. Hier dürfen Datenschutzfragen nicht außer Acht gelassen werden.
[i]Festlegung der Modalitäten der TeilnahmeDie konkreten Modalitäten der Online-Teilnahme müssen geregelt werden. Es ist zu klären, ob die Regelungen für eine bestimmte, für mehrere oder alle künftigen Versammlungen gelten sollen; die online ausübbaren...