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NWB Nr. 24 vom Seite 1750

Reine Online-WEG-Versammlungen per Beschluss bleiben Zukunftsmusik

Der Gesetzgeber hat im WEMoG keine Beschlusskompetenz für Online-Versammlungen geschaffen

Johannes Hofele

Wohnungseigentümerversammlungen haben stets ihre eigenen Probleme und Dynamiken, aber bis ins vergangene Jahr hinein war es nie ein grundsätzliches Problem, eine Versammlung durchführen zu können. Wie an vielen anderen Stellen hat auch in diesem Punkt die Corona-Pandemie bisher Selbstverständliches plötzlich in Frage gestellt. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) v.  (BGBl. 2020 I S. 2187) eröffnet zwar die Möglichkeit der Online-Teilnahme an einer Eigentümerversammlung, aber eine reine Online-Versammlung ist nach wie vor nicht möglich.

Arbeitshilfe:

In der NWB-Datenbank (Login über www.nwb.de) finden Sie unter NWB MAAAH-80792 eine Checkliste „Hybride-/Online-Eigentümerversammlungen“.

I. Keine Beschlusskompetenz für eine reine Online-Versammlung

[i]Der Minderheit soll nichts aufgezwungen werdenDer Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) hatte sich im August 2019 gegen eine Beschlusskompetenz zur Einführung einer Online-Versammlung ausgesprochen; dem folgte der Referentenentwurf. Dass die Möglichkeit, Online-Versammlungen beschließen zu können, nicht in das Gesetz eingeflossen ist, wurde [i]Hofele, NWB 44/2019 S. 3227mit der Befürchtung be...