ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist es erforderlich, alle umsatzsteuerwirksamen Sachverhalte laufend aufzuzeichnen. Hierzu gehören nicht nur unmittelbare steuerwirksame Sachverhalte wie die Ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen, sondern auch steuerneutrale Vorgänge, z. B. die Ausführung von umsatzsteuerfreien Umsätzen.
Der Beitrag gibt einen Gesamtüberblick über die nach dem UStG und den Ausführungsbestimmungen der Finanzverwaltung geforderten Aufzeichnungspflichten und nimmt gleichzeitig Bezug auf die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften. Sofern gesonderte Stichworte zu einzelnen Sachverhalten vorliegen, beschränkt sich die Darstellung auf den entsprechenden Querverweis.
1. Rechtsgrundlagen
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2. Grundsätzliche Hinweise zu Aufzeichnungen
2.1 Bedeutung der Vorschrift
Bei der Berechnung der Umsatzsteuer sind eine Vielzahl von Einzelsachverhalten zu berücksichtigen – sog. Besteuerungsgrundlagen. Die Besteuerungsgrundlagen setzen sich zusammen
aus Leistungseinkäufen, z. B. Vorsteuerabzug, Besteuerung des innergemein...