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Online-Nachricht - Mittwoch, 14.04.2021

Einkommensteuer | Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (BMF)

Für die Anwendung der Regelungen des § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 Satz 11 2. HS EStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I Seite 2451) sowie für die Anwendung der und v. - VI R 16/17 hat das BMF zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ein Schreiben veröffentlicht ().

Hintergrund: In § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG ist durch die neue Definition „Zu den Einnahmen in Geld gehören“ nun gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind. Die BStBl 2011 II Seite 383, 386 und 389

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