Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tankgutschein und Werbeflächenentgelt zur Nettolohnoptimierung
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung weicht vom Steuerrecht ab – BSG B 12 R 21/18 R
Mehr Netto vom Brutto – das ist oftmals die Maßgabe der Mandanten, teils angetrieben von ihren (Steuer-)Beratern und nachvollziehbar unterstützt von den Arbeitnehmern. Solche „Optimierungen“ führen im besten Fall dazu, dass originär steuer- und beitragspflichtiges Entgelt tatsächlich mit einem höheren Wert beim Empfänger ankommt, hierauf damit weniger, wenn nicht sogar keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt werden. Für den Arbeitgeber bedeutet das konsequenterweise eine Reduzierung der Personalkosten, da er sich den Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag teilweise oder sogar vollständig spart. [i]Stier, NWB 13/2020 S. 18Zur (lohn-)steuerfreien Behandlung von Tankgutscheinen und Zahlungen für Mietflächen auf privaten Kfz zur Arbeitgeberwerbung ist in der letzten Zeit u. a. durch entsprechende Gesetzesänderungen Bewegung gekommen. Anders als sonst üblich folgt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung nach Ansicht des Bundessozialgerichts (, Terminbericht Nr. 6/21) hier allerdings nicht der lohnsteuerrechtlichen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .