Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 8 vom Seite 331

Reformpläne für das Enforcement nach dem FISG-RegE

Wie ist der Fortgang der Bilanzkontrolle in Deutschland zum gegenwärtigen Stand vorgesehen?

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

Der Fall Wirecard offenbarte die Grenzen der zuvor zweistufig angelegten Bilanzkontrolle in Deutschland und stieß Überlegungen zur Reform des bisherigen Verfahrens an. Dazu liegt in den Regelungen des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) seit Ende 2020 ein zweiter, konkret formulierter Vorschlag vor. Am fand vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen dazu statt. Darin wurde auch der Reformvorschlag für die Bilanzkontrolle thematisiert und dabei für weitere Änderungen dazu argumentiert. Aufgrund dessen stellt sich wiederholt die Frage, wie es mit der Bilanzkontrolle in Deutschland künftig weitergehen soll. Zu ihrer Beantwortung stellt der Beitrag die Regelungsvorschläge zum Bilanzkontrollverfahren im FISG-RegE im Überblick sowie im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens angeregte Änderungen dazu vor und würdigt sie mit Blick auf Reformanlass und -ziele einschließlich Konsistenz mit Änderungsvorschlägen im FISG-RegE zur Abschlussprüfung.

Philipps, Reform des Enforcement – Wie soll es mit der Bilanzkontrolle in Deutschland weitergehen?, StuB 22/2020 S. 880, NWB XAAAH-63252

Kernfragen
  • Was sind die Anlässe, Motive und Ziele der Reform der Bilanzkontrolle nach dem FISG-RegE?

  • Wie soll die Reform der Bilanzkontrolle in Deutschland nach dem gegenwärtig vorliegenden FISG-RegE ausgestaltet werden?

  • Wie ist diese, nach dem FISG-RegE geplante Ausgestaltung der Reform der Bilanzkontrolle in Deutschland mit Blick auf die dafür formulierten Ziele zu würdigen, an welchen Stellen und in welcher Form sollte ggf. nachgebessert werden?

I. Aktualität und Bedeutung des Themas

[i]Velte, Der FISG-RegE als Weihnachtsgeschenk, StuB 1/2021 S. I, NWB TAAAH-67092 Lüdenbach, Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG), StuB 22/2020 S. 877, NWB NAAAH-63251 Velte, Der Referentenentwurf für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), StuB 21/2020 S. 817, NWB KAAAH-62494 Philipps, Wirecard und die Krise des Enforcement – Wie kann es mit der Bilanzkontrolle in Deutschland weitergehen?, StuB 16/2020 S. 622, NWB TAAAH-55713 Im September 2018 wurde die Wirecard AG in den DAX 30 aufgenommen, dem Leitindex für die 30 nach ihrer Marktkapitalisierung größten börsennotierten deutschen Unternehmen. Die Wirecard AG galt als das deutsche Fintech-Unternehmen. Aber bereits weniger als zwei Jahre später, im Juni 2020 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Seitdem zeigte sich, die Wirecard AG hatte dem Kapitalmarkt mit einem lange geplanten und groß angelegten Betrug eine phantastische Wachstumsstory vorgegaukelt. Gemessen an der Differenz zwischen historischem Höchst- und Tiefstkurs der Wirecard-Aktie erlebten die Aktionäre des Unternehmens seit Oktober 2018 einen Vermögensverlust von rd. 24 Mrd. €. Wieder einmal erschütterte ein Betrugsfall das Vertrauen der Anleger am Kapitalmarkt.

In seinem Fahrwasser geriet auch die Bilanzkontrolle durch die DPR in die Diskussion. Kritiker warfen der DPR hier ein „Versagen“ vor. Das verneinte die DPR jedoch u. a. mit Verweis auf die Grenzen des bisherigen Bilanzkontrollverfahrens und gab ergänzend Hinweise zur Reform dieses S. 332Verfahrens, wenn darin auch die Aufdeckung von Bilanzdelikten eingeschlossen werden soll.

Ein erster Reformschritt zum Bilanzkontrollverfahren wurde Ende Oktober 2020 im Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG-RefE) formuliert vorgelegt. Bereits Mitte Dezember 2020 wurde als nächster Schritt dazu der weiter entwickelte Regierungsentwurf des Gesetzes (im Folgenden: FISG-RegE) zunächst auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Seit dem ist der Vorgangsablauf zügig weiter fortgeschritten: Anfang Januar 2021 wurde dieser Gesetzentwurf an den Bundesrat übersandt und dort Mitte Februar 2021 im 1. Durchgang beraten. Seit dem ist der Gesetzentwurf als Bundestags-Drucksache einschließlich Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung verfügbar. Anfang März 2021 wurde über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten (1. Beratung) und am fand zum Gesetzentwurf die öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags statt.

Auf diesem bisherigen Weg des FISG-RegE wurden auch die Reformvorschläge zum Bilanzkontrollverfahren weiter thematisiert und erörtert. Anknüpfend an den Stand zum FISG-RefE stellt dieser Beitrag Motive, Anlass und Ausrichtung des Reformvorschlags zur Bilanzkontrolle nach dem FISG-RegE (Kap. II) sowie dessen Regelungen im FISG-RegE einschließlich Änderungsüberlegungen dazu im bisher weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vor (Kap. III) und würdigt sie anschließend kurz mit Blick auf ihre beabsichtigten Reformziele einschließlich konzeptioneller Konsistenz im Vergleich zu den Reformvorschlägen im FISG-RegE für die Abschlussprüfung (Kap. IV).