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Umsatzsteuer | Organschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren
Mit Schreiben v. hat das BMF zu den Auswirkungen der Anordnungen der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und dem Erlass einer Anordnung i. S. von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO auf eine umsatzsteuerliche Organschaft Stellung genommen und Abschnitt 2.8. Abs. 12 UStAE geändert.
Das Schreiben nimmt Bezug auf das Urteil v. - XI R 35/17 ( NWB MAAAH-43204), mit dem der BFH entschieden hat, dass weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine Organschaft beenden, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass [i]Fot, NWB 10/2020 S. 680ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt.