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NWB Nr. 10 vom Seite 680

Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung

Julia Fot

Mit Urteil v.  - XI R 35/17 ( NWB MAAAH-43204) hat der BFH eine Entscheidung hinsichtlich der Beendigung einer Organschaft bei vorläufiger Eigenverwaltung getroffen und damit seitens der Rechtsprechung einen weiteren Baustein zum Umgang mit den bestehenden Widersprüchen zwischen Insolvenz- und Umsatzsteuerrecht geliefert.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Organgesellschaft) ist 100%ige Tochtergesellschaft der Beigeladenen (Organträgerin). Die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Klägerin, A und B, gehörten im maßgeblichen Zeitraum zugleich dem Vorstand der Beigeladenen an.

Auf Antrag der jeweiligen Gesellschaften hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) mit Beschlüssen v.  in den Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Beigeladenen und der Klägerin jeweils die vorläufige Eigenverwaltung verfügt. Zudem ordnete das Insolvenzgericht jeweils die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters (X) sowie Vollstreckungsschutz nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO an. Im Zuge der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung wurde der gesamte Zahlungsverkehr der Klägerin neu organisiert und ein spezifisches Freigabeschema für Zahlungen ...