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Gesetzgebung | Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am Neuerungen bei der Geldwäschebekämpfung gebilligt, die der Bundestag am beschlossen hatte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.2.2021). Das "Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche" kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Regelung weiter als europäische Vorgaben
Das Gesetz geht über die Vorgaben der Europäischen Union und internationaler Organisationen hinaus, die im deutschen Strafgesetzbuch größtenteils bereits umgesetzt sind.
Beschränkung auf bestimmte Vortaten entfällt
Neu ist, dass der Tatbestand der Geldwäsche in § 261 StGB (Abkürzung bitte auszeichnen) künftig alle Straftaten als Vortaten einbeziehen soll. Eine Geldwäschestrafbarkeit wird damit deutlich häufiger als bisher gegeb...