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NWB Nr. 10 vom

Kurabgaben (Kurtaxe), Fremdenverkehrsabgaben und Bettensteuer

Benno L'habitant

Derzeit ist beim BFH anhängig, ob eine Gemeinde mit der Unterhaltung eines Kurbetriebs einen Betrieb gewerblicher Art gem. § 4 Abs. 1 KStG begründet (Az. XI R 30/19). Das FG Baden-Württemberg bezweifelt, ob mit der Unterhaltung eines Kurbetriebs tatsächlich eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen könnte, weil private Anbieter wohl kein Interesse haben dürften, einen Kurbetrieb in der Gesamtheit zu unterhalten (, NWB TAAAH-03156; Gehm, USt direkt digital 2/2019 S. 4; a. A. Hidien/Meneböcker, MwStR 2020 S. 1043). Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung sollten Gemeinden wohl mit Blick in die Vergangenheit Vertrauensschutz genießen. Nicht vermeiden lassen wird sich jedoch, die umsatzsteuerliche Behandlung von Kurbetrieben in Hinblick auf § 2b UStG kritisch zu hinterfragen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Steuerbarkeit von Kurabgabe und Fremdenverkehrsbeitrag A

[i]Baumgart, Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art, Grundlagen, NWB RAAAE-83536 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wird mit der Unterhaltung eines Kurbetriebs ein Betrieb gewerblicher Art unterhalten (, BStBl 1962 III S. 542; v.  - V R 34/76, UR 1982 S. 32; v.  - V R 18/83, BStBl 1988 II S. 971). Nicht erforderlich ist, dass die Gemei...BStBl 1962 III S. 542