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BGH 16.12.2020 4 StR 526/19, NWB 8/2021 S. 537

Ordnungswidrigkeit | Taschenrechner am Steuer verboten

Das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt erfüllt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO, wonach ein Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur unter eingeschränkten Voraussetzungen benutzen darf.

Anmerkung:

Ein Taschenrechner unterfällt nach Ansicht des BGH der genannten Vorschrift, weil es sich um ein elektronisches Gerät i. S. der Vorschrift handelt, das der Information dient. Erfasst sind außerdem Geräte der Unterhaltungselektronik und Navigationsgeräte. Sie dürfen vom Fahrzeugführer nur noch benutzt werden, wenn sie hierfür weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden. Auch dann darf der Fahrer den Blick nur kurz vom Verkehr abwenden oder er muss ein...