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Verfahrensrecht | Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (BMF)
Das BMF hat die Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan aktualisiert ().
Hintergrund: Bevor ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, muss er versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung herbei zu führen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
In dem nun aktualisierten Schreiben geht das BMF auf folgende Regelungen für ein solches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren näher ein:
Anwendungsbereich
Verfahren (Zustimmung/Ablehnung)
Sachverhaltsermittlung
Planinhalt
Entscheidung (Erlassbedürftigkeit/Erlasswürdigkeit)