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Online-Nachricht - Montag, 22.02.2021

Verfahrensrecht | Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (BMF)

Das BMF hat die Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan aktualisiert ().

Hintergrund: Bevor ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, muss er versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung herbei zu führen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

In dem nun aktualisierten Schreiben geht das BMF auf folgende Regelungen für ein solches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren näher ein:

  • Anwendungsbereich

  • Verfahren (Zustimmung/Ablehnung)

  • Sachverhaltsermittlung

  • Planinhalt

  • Entscheidung (Erlassbedürftigkeit/Erlasswürdigkeit)

Hinweis:

Das Schreiben ersetzt das

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