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BBK Nr. 3 vom Seite 164

Meldepflichten durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021

Jörg Romanowski

[i]Beilage zu BBK 2/2021: Grenzwerte und Pauschalen 2021, Arbeitshilfe NWB DAAAE-34802 Die Sozialversicherungsrechengrößen und Sachbezugswerte 2021 stehen fest. Für die Mitarbeiter in den Lohn-, Personal- u3nd Steuerbüros leiten sich daraus wieder einige (Jahresanfangs)-Arbeiten ab. Im Beitrag werden die wichtigsten Sozialversicherungswerte und -termine im Überblick dargestellt und dringende Handlungsoptionen für die Lohnabrechnung aufgezeigt, wenn Arbeitnehmer die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021 erstmalig unterschreiten.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Wichtige Sozialversicherungswerte 2021


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[i]Sozialversicherungsrechengrößen
monatlich
jährlich
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
4.837,50 €
58.050 €
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
64.350 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
58.050 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung – West
7.100 €
85.200 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung – Ost
6.700 €
80.400 €
Knappschaftliche Rentenversicherung – West
8.700 €
104.400 €
Knappschaftliche Rentenversicherung – Ost
8.250 €
99.000 €
Bezugsgröße – West (KV, PV, RV, AV, UV) und Bezugsgröße – Ost (KV, PV = bundeseinheitlich)
3.290 €
39.480 €
Bezugsgröße – Ost (RV, AV und UV)
3.115 €
37.380 €
Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der RV für geringfügig Beschäftigte
175 €
S. 165

II. Sozialversicherungsbeitrags- und -umlagesätze 2021


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Krankenversicherung [i]Sozialversicherungssätze
14,6 %
Rentenversicherung
18,6 %
Arbeitslosenversicherung
2,4 %
Pflegeversicherung
3,05 % bzw. 3,3 % mit PV-Zuschlag
Insolvenzumlage
0,06 %
Künstlersozialabgabe
4,2 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
1,3 %

III. Sachbezugswerte 2021


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Verpflegung [i]Wenning, Sachbezüge, infoCenter NWB BAAAB-05698
Unterkunft und Miete
263 € monatlich
237 € monatlich
für ein Frühstück 1,83 €
7,90 € kalendertäglich
für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 €

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 SvEV).

IV. Fälligkeitstermine 2021


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[i]Sozialversicherungsfristen
Einreichung des Beitragsnachweises bis
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge am
Januar
25.1.
Montag
27.1.
Mittwoch
Februar
22.2.
Montag
24.2.
Mittwoch
März
25.3.
Mittwoch
29.3.
Freitag
April
26.4.
Freitag
28.4.
Dienstag
Mai
25.5.
Montag
27.5.
Mittwoch
Juni
24.6.
Mittwoch
28.6.
Freitag
Juli
26.7.
Montag
28.7.
Mittwoch
August
25.8.
Dienstag
27.8.
Donnerstag
September
24.9.
Donnerstag
28.9.
Montag
Oktober
25.10.
Montag
27.10.
Mittwoch
November
24.11.
Dienstag
26.11.
Donnerstag
Dezember
23.12.
Dienstag
28.12.
Montag

V. Auswirkungen der erhöhten Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021

[i]Schönfeld/Plenker, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Lexikon Lohnbüro NWB FAAAD-14621 In der Lohnbuchhaltung werden glücklicherweise die Sozialversicherungsrechenwerte seit vielen Jahren von den Software-Anbietern direkt per Update in das Lohnprogramm eingepflegt. Die wichtigste Aufgabe der Lohnabrechnung dürfte dabei im Zusammenhang mit der Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Folgenden JAEG) – oder auch Krankenversicherungs-Pflichtgrenze genannt – stehen.

Die JAEG beträgt für 2020 62.550 € und wurde nunmehr für das Jahr 2021 auf 64.350 € angehoben. Daraus leiten sich folgende Fallkonstellationen in der Praxis ab:S. 166