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BBK Nr. 3 vom

Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2020 plus Anlage Corona-Hilfen

Ausfülltipps und Checkliste für die Buchführung

Rüdiger Happe

Auch für das Jahr 2020 hat das BMF wieder einen neuen Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung bekannt gegeben. Die neue Anlage Corona-Hilfen ist dabei verpflichtend zusätzlich abzugeben. Eine Checkliste hilft, die richtigen Zeilen im Vordruck schneller zu finden. Durch die zugehörigen Kennziffern und Sachbereiche ist sie taxonomie-konform.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Inhaltliche und technische Anforderungen an die EÜR

Unternehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen, oder die nicht freiwillig bilanzieren, können ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln. Die mit der Einkommensteuererklärung einzureichende Anlage EÜR und die ergänzenden Vordrucke sind zwingend elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Übermittlung ist nur mit elektronischer Authentifizierung zulässig. Für jeden Betrieb ist jeweils eine separate Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.

Hinweis:

Neu im Jahr 2020 ist die Anlage Corona-Hilfen. Diese ergänzt die Anlagen G, L und/oder S der Einkommensteuererklärung. Die Anlage Corona-Hilfen muss zusätzlich abgegeben werden, unabhängig davon, ob in den jeweiligen Gewinnermittlungen Corona-Soforth...