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Honorargestaltung für selbständige Bilanzbuchhalter
Gebührentabelle des BVBC als Orientierungshilfe
Die [i]www.bvbc.devom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC) veröffentlichte Gebührentabelle bietet selbständigen Bilanzbuchhaltern eine wichtige Orientierung und Hilfe bei ihrer Preisfindung und Preisgestaltung. Grundsätzlich dürfen Bilanzbuchhalter ihre Gebühren oder Honorare frei bestimmen und sind nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden. Abgerechnet werden kann nach Stundensätzen, Pauschalen oder anderen Kriterien wie z. B. der Anzahl der Buchungsfälle. [i]Erichsen/Lesch/Pruns, Praxisleitfaden für selbständige Bilanzbuchhalter, 1. Auflage 2019, Abschnitt A.1 In der Praxis ist häufig die Abrechnung nach geleisteten Stunden zu finden, weil dies für alle Beteiligten transparent, nachvollziehbar und flexibel handhabbar ist. Der Beitrag erläutert die BVBC-Gebührentabelle und gibt Empfehlungen, wie hoch Stundensätze sein sollten, damit Bilanzbuchhalter oder Controller von ihrem Engagement auch leben können.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Kriterien zur Bestimmung der Honorarhöhe
Gerade [i]AbgrenzungsfragenSelbständigen stellt sich oft die Frage, mit welchen Gebührensätzen oder Honoraren sie am Markt agieren sollen. Für viele Betroffene gibt es nicht nur zu Beginn ihrer Tätigkeit Unsicherheiten: Welche Honorare sind im Allgemeinen üblich? Was sagen potenzielle Mandanten zur Höhe der Gebühren? Wie lassen sich Honorare grundsätzlich gegenüber Mandanten vertreten? Wie kann man sie vom Nutzen der eigenen Arbeiten überzeugen? Was machen Berufskollegen? Was muss man selbst mindestens an Honoraren nehmen, um „auskömmlich“ leben zu können?
[i]AbgrenzungskriterienWelche Honorare in der Praxis tatsächlich angesetzt werden sollten, hängt also von zahlreichen Faktoren ab, etwa den eigenen Wünschen, dem Verhandlungsgeschick, Differenzierungsmerkmalen (was macht man selbst besser als Berufskollegen bzw. was bietet man selbst an Zusatzleistungen, die andere nicht anbieten?) oder dem Wettbewerberverhalten.
II. Anwendung der BVBC-Gebührentabelle
Eine [i]Gebühr abhängig vom Gegenstandswertgute Orientierung bieten die Empfehlungen der aktuellen Gebührentabelle des BVBC. Hier ist, gestaffelt nach dem Gegenstandswert (der Betrag, der sich aus dem S. 145gewählten Abrechnungszeitraum ergibt), aufgeführt, welche Gebühr Bilanzbuchhalter je Abrechnungszeitraum, z. B. Jahr, Monat, nehmen können.
[i]Die volle Gebühr wird mit 10/10 angesetzt. Je nach Aufwand und Komplexität werden Bruchteile oder auch höhere Sätze empfohlen. Unabhängig vom Gegenstandswert wird eine Mindestgebühr je Abrechnungszeitraum von 65 € netto empfohlen.
Bei einem Gegenstandswert von 1 Mio. € werden in der Tabelle 810 € netto für einen jährlichen Abrechnungszeitraum als Basis (10/10) angesetzt. Beim Buchen laufender Geschäftsvorfälle gibt es eine Spanne von 5/10 bis 12/10, abhängig z. B. vom Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad der Arbeiten.
Wird ein jährlicher Abrechnungszeitraum gewählt, können den Mandanten bei diesem Gegenstandswert 405 € bis 972 € netto pro Jahr berechnet werden. In anderen Fällen, etwa bei der Erfassung laufender Geschäftsvorfälle, reicht die Empfehlung lt. Tabelle von 1/10 bis 6/10.
Meist ist es nicht sinnvoll, für Mandanten nur einmal pro Jahr zu arbeiten, sondern man ist monatlich aktiv. Dann wird statt des jährlichen ein monatlicher Abrechnungszeitraum gewählt.
Bei 1 Mio. € jährlichem Gegenstandswert ergibt sich ein monatlicher Gegenstandswert von rund 83.333 €. In der Tabelle wird grundsätzlich der jeweils höhere Gegenstandswert, hier 100.000 €, gewählt. Damit lassen sich lt. Tabelle bei 10/10 169,50 € pro Monat bzw. gut 2.000 € pro Jahr an Gebühren ansetzen.
Für das Erstellen der laufenden Lohnabrechnung inklusive Anfertigung der Lohnsteueranmeldung sollten je Abrechnung und Arbeitnehmer zwischen 10 € und 30 € verlangt werden.
Bei [i]Honorar für Dienst- und Hilfeleistungensonstigen Dienstleistungen, etwa einer betriebswirtschaftlichen Beratung, liegt die Honorarspanne bei 40 € bis 100 € pro angefangener halben Stunde.
Darüber hinaus wird empfohlen, für Hilfeleistungen bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Buchen laufender Geschäftsvorfälle oder der laufenden Lohnabrechnung eine Zeitgebühr von 35 € bis 70 € je angefangener halben Stunde anzusetzen.
Die Gebührentabelle mit allen Angaben findet sich im Downloadbereich auf der Homepage des BVBC (www.bvbc.de). Für Nicht-BVBC-Mitglieder ist eine Registrierung via E-Mail erforderlich.
III. Stundensatz- und Umsatzberechnung für selbständige Bilanzbuchhalter
Grundlage der Berechnungen ist somit der Stundensatz, der zur Erreichung des eigenen Umsatzziels erforderlich ist. Eine einfache Ermittlung von Stundensätzen und Umsätzen kann z. B. wie folgt erfolgen: