Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 154 Kontenwahrheit

Malte Norstedt, Maximilian Krämer (Oktober 2024)
Hinweise:

 IV A 3 – S 0325/17/10001, BStBl 2017 I S. 1604, NWB MAAAG-68013; BT-Drucks. VI/1982; BT-Drucks. 7/4292; BT-Drucks. 19/13827; BT-Drucks. 18/7457 S. 82.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1Die Norm dient dazu, die „Kontenwahrheit“ zu sichern und insbesondere die Nachprüfbarkeit steuerlicher Verhältnisse zu gewährleisten.

§ 154 Abs. 1 AO verbietet Kontoerrichtungen, die Vornahme von Buchungen sowie die In-Verfahrung-Gabe von Wertsachen unter falschem oder erdichtetem Namen. So verstößt z. B. die Einrichtung eines verdeckten Treuhandkontos unter Überlassung der Kontokarte und Offenbarung der PIN gegen das Gebot der Kontenwahrheit, da es denjenigen, der tatsächlich Verfügungsgewalt über das Konto hat, verschleiert.

§ 154 Abs. 2 bis 2c AO richten sich insbesondere an Kreditinstitute und verpflichten diese zu Identifikationsprüfungen und Legitimationsprüfungen ihrer Kunden.

§ 154 Abs. 2d AO eröffnet den Finanzbehörden die Möglichkeit, Erleichterungen von den Vorgaben des § 154 Abs. 2 bis 2c AO zuzulassen.

§ 154 Abs. 3 AO beinhaltet die Rechtsfolge von Verstößen gegen § 154 Abs. 1 AOan und sieht hierfür die Kontensperre vor.

II. Anwendungsbereich/Adressate...

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