Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 344 Auslagen

Matthias Steinhauff (Februar 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1 § 344 AO regelt, welche Auslagen (zum Begriff vgl. Zugmaier/Nöcker/Steinhauff, § 337 AO Rz. 6) als Vollstreckungskosten erhoben werden. Die Aufzählung ist abschließend, d. h. andere Auslagen können nicht erhoben werden. Allerdings enthält § 344 Abs. 1 Nr. 8 AO eine begrenzte Generalklausel für Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte zu zahlen sind.

II. Geltungsbereich

2Nach § 337 AO werden Kosten im Vollstreckungsverfahren erhoben. Auslagen sind Teil der Vollstreckungskosten.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3Im Vollstreckungsverfahren werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (vgl. Übersicht in Zugmaier/Nöcker/Steinhauff, § 337 AO Rz. 4). Zur Festsetzung, Geltendmachung und Rechtsbehelfen bei Vollstreckungskosten s. Zugmaier/Nöcker/Steinhauff, § 346 AO Rz. 6 ff.

B. Systematische Kommentierung

I. Die einzelnen Auslagen (§ 344 Abs. 1 AO)
1. Schreibauslagen, Telefaxe, Dateien (§ 344 Abs. 1 Nr. 1 AO)

4§ 344 Abs. 1 Nr. 1 AO stellt klar, dass Schreibauslagen nur für Schreibaufwand erhoben werden, der nicht von Amts wegen entsteht. Schreibaufwand, der von Amts wegen entsteht (z. B. für Niederschriften i. S. vo...

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