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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zum unberechtigten Ausweis von Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 UStG
Nach dem BMF setzt ein unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 UStG nicht voraus, dass die erteilte Rechnung alle Rechnungsmerkmale i. S. von § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG enthält. Es genügt vielmehr, dass der Rechnungsaussteller, der (vermeintliche) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, das Entgelt sowie die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Es reicht für die Anwendung des § 14c Abs. 2 UStG somit, dass das Dokument abstrakt die Gefahr begründet, dass der Empfänger Vorsteuer geltend macht.
Das [i]BFH-Urteil zum nicht unternehmerischen Zweckverband BMF stützt sich auf das (Az. XI R 4/15), in dem ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung in seinen Gebührenbescheiden ein Nettoentsorgungsentgelt und die Umsatzsteuer ausgewiesen hatte. E...