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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen an Fitnessstudios in der Corona-Krise
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein äußert sich zur Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge, die an ein Fitnessstudio gezahlt werden, das wegen der Corona-Krise geschlossen ist.
Danach gilt:
Sagt [i]Taggenaue Zeitgutschrift der Betreiber des Fitnessstudios dem zahlenden Mitglied zu, dass sich der Vertrag um die Schließzeit ohne weitere Beitragspflicht verlängert (sog. taggenaue Zeitgutschrift), stellt der Beitrag eine Anzahlung dar, die umsatzsteuerpflichtig ist.
Sagt [i]Gewährung eines Gutscheins der Betreiber des Fitnessstudios dem zahlenden Mitglied einen Gutschein für die Zeit der Beitragszahlung während der Schließung zu, so stellt der Beitrag eine Anzahlung für einen Einzweck-Gutschein dar. S. 126
Die Annahme eines Einzweck-Gutscheins i. S. von § 3 Abs. 14 UStG führt dazu, dass eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige L...