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Firmenwagen zur privaten Nutzung
Neu im September
Geldwerter Vorteil für Fahrt zur Arbeit bei Umzug
Fährt der Arbeitnehmer mit dem vom Arbeitgeber zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen abwechselnd von verschiedenen Wohnungen aus zu seiner ersten Tätigkeitsstätte ist wie folgt zu verfahren:
Für die näher gelegene Wohnung ist der geldwerte Vorteil unter Zugrundelegung der Entfernungskilometer nach der 0,03%-Bruttolistenpreisregelung zu ermitteln.
Für jede Fahrt von der oder zu der weiter entfernt liegenden Wohnung ist zusätzlich ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,002 % des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen der weiter entfernt liegenden Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen, soweit sie die Entfernung zur näher gelegenen Wohnung übersteigt.
Auf die Erläuterungen und das Beispiel beim Stichwort „Firmenwagen zur privaten Nutzung“ unter Nr. 3 Buchstabe d wird hingewiesen.
Die vorstehende Ermittlung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Monats umzieht.
Dem Arbeitnehmer steht ein Firmenwagen seines Arbeitgebers (Verbrennungsmotor) mit einem Bruttolistenpreis von 50 000 € auch zur Privatnutzung zur Verfügung. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster ...