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IWB Nr. 21 vom

Neuere Entwicklungen bei der Gewerbesteuer in grenzüberschreitenden Fällen

Dr. Martin Weiss

Die Gewerbesteuer soll nach dem Territorialitätsprinzip nur inländischen Betriebsstätten zurechenbare Gewinne aufgreifen. Allerdings stellt sich sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Betriebsstätten eines stehenden Gewerbebetriebs die Frage, welcher Teil des Gewerbeertrags im Inland aufzugreifen und dort nach den Regelungen der „Zerlegung“ (§§ 28 ff. GewStG) aufzuteilen ist. Das FG Düsseldorf hat hierfür eine Schätzung anhand der Wertschöpfungsbeiträge für richtig gehalten, während die Ergebnisse einer gemeinsamen Betriebsprüfung mit den ausländischen Finanzbehörden nicht für maßgebend gehalten wurden (, NWB NWB EAAAH-56499). Die Entscheidung überprüft zudem die Zulässigkeit einer gewerbesteuerlichen Erfassung unter dem DBA Niederlande 1959 in kontroverser Weise.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Anlass: Erfordernis der inländischen Betriebsstätte bei § 2 Abs. 1 GewStG

§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG knüpft die sachliche Gewerbesteuerpflicht an den „stehenden Gewerbebetrieb“, der sich nach § 15 Abs. 2 EStG bemisst. Allerdings wird die Gewerbesteuer nur insoweit erhoben, als dieser Gewerbebetrieb im Inland betrieben wird. Dafür ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG eine inländische Betriebsstätte erforderlich.

Dass...