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IWB Nr. 21 vom Seite 857

Wenn das Home zum Office wird

Raphael Schuster und Tina Verleger

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 861Auch ohne die besondere Situation infolge der andauernden COVID-19-Pandemie rücken neue Arbeitsmodelle, wie mobiles Arbeiten oder Telearbeit in Gestalt von Homeoffice, verstärkt in den Blickpunkt. Auf Abkommensebene steht daher immer öfter die Frage im Fokus, ob eine Tätigkeit im Homeoffice eine Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA 2017 begründet. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, ob der Arbeitgeber eine Verfügungsmacht am Homeoffice hat.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Auslegung der OECD

[i]Auch bei statistischer Auslegung des Musterkommentars hat die aktuelle Fassung erklärenden WertDie OECD hat im Jahr 2017 den Musterkommentar um Kriterien zur Beurteilung von grenzüberschreitenden Homeoffice-Konstellationen ergänzt. Für die Abkommensauslegung ist grds. der OECD-Musterkommentar in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses des jeweiligen DBA maßgebend. Es spricht jedoch vieles dafür, dass dem OECD-Musterkommentar in seiner jeweiligen Fassung in jedem Fall ein erklärender Wert für die Auslegung früher abgeschlossener Abkommen zuzubilligen ist. Eine unmittelbare Relevanz kommt dem OECD-Musterkommentar jedoch nicht zu.

II. Voraussetzungen einer Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA 2017

[i]Bei Haupttätigkeiten ist Begründung einer Betriebsstätte im Homeoffice denkbarOft ist bereits aufgrund der Art der Tätigkeit im Homeoffice von vornherein ein B...