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Compliance-Management in der Wirtschaftsprüfung
Verantwortungspotenziale und Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsmandaten
In der betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Fachsprache wird unter dem ursprünglich im amerikanischen Börsen- und Finanzdienstleistungssektor geprägten Begriff Compliance die Einhaltung, Sicherung und Kontrolle gesetzlicher Regelungen sowie satzungs- und vertragsrechtlicher Vorgaben verstanden. Die Befolgung solcher Compliance-Regeln entwickelt sich zunehmend auch für Wirtschaftsprüfer zu einem relevanten Handlungsfeld, da diese – wegen ihres Zugangs zu vertraulichen Unternehmensinformationen – bei der Compliance-Sicherung und beim Risikomanagement von Organisationen mitwirken. Anderseits müssen Wirtschaftsprüfer selbst darauf achten, dass sie im Prozess der Ausübung ihrer Beratungsmandate nicht mit ihren spezifischen Berufspflichten der Unabhängigkeit kollidieren. Dies gilt besonders in der Ausübung von Doppel- und Mehrfachmandaten. Beratungs- und Prüfungshandlungen etwa in spezifisch geprägten Organisationen, wie beispielsweise den Genossenschaftsverbänden, bieten zwar einen hohen Gütestandard, Compliance-relevante Konflikte können aber hier nicht immer zwingend ausgeschlossen werden.
Eulerich, Risikomanagement, infoCenter, NWB EAAAE-15907
Compliance-Maßnahmen, in denen die Befolgung, Sicherung und Kontrolle gesetzlicher Bestimmungen sowie satzungs- und vertragsrechtlicher Vorgaben geregelt sind, werden für Unternehmen zunehmend relevant, um sich vor Reputationsschäden zu schützen und strafrechtliche Risiken zu meiden.
Die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen entwickelt sich immer mehr zu einem Handlungsfeld für Wirtschaftsprüfer, die – gerade auch wegen ihres Zugangs zu vertraulichen Informationen – bei der Compliance-Sicherung und beim Risikomanagement von Organisationen mitwirken.
Anderseits müssen Wirtschaftsprüfer selbst darauf achten, dass sie mit ihren Beratungsmandaten nicht mit ihren eigenen Berufspflichten der Unabhängigkeit in Konflikt geraten. Beratungs- und Prüfungshandlungen etwa in spezifisch geprägten Organisationen, wie beispielsweise den Genossenschaftsverbänden, bieten zwar einen hohen Gütestandard, besitzen aber ein gewisses Potenzial für Compliance-relevante Konflikte.
Das Aufgabenspektrum des Wirtschaftsprüfers hat sich in den vergangenen Jahren ständig erweitert. Aufgrund seiner Reputation und seiner Nähe zu vertraulichen Unternehmensinformationen ist
der Wirtschaftsprüfer auch ein gefragter Experte für Compliance-relevante Fragestellungen!
Vorsicht aber bei der Beachtung der eigenen WP-spezifischen Berufspflichten! Der Markt in der Compliance-Beratung hat auch seine Kehrseite. In der Ausübung von Doppel- oder Mehrfachmandaten, aber auch bei Mandaten in bestimmten Verbandsstrukturen (z. B. Genossenschaftsverbänden), dürfen keine Kollisionen mit den Compliance-Anforderungen des Mandanten entstehen.
I. Hintergrund
In der betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Fachsprache wird unter dem ursprünglich im amerikanischen Börsen- und Finanzdienstleistungssektor geprägten Begriff Compliance die Einhaltung maßgeblicher Regeln in Unternehmen verstanden. Diese Forderung der Regelkonformität lässt sich aber nicht nur auf privatwirtschaftliche Unternehmen übertragen, sondern ebenso auf andere Organisationen (etwa Stiftungen, Vereine oder Non-Profit-Organisationen). Im Übrigen wird im Healthcare-Bereich unter Compliance eine möglichst gute Mitwirkung und Zuverlässigkeit von Patienten S. 340bei therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen verstanden. Dieser Compliance-Begriff ist für den vorliegenden Beitrag nicht von Belang.
II. Anwendungsbeispiele
Konkret beinhaltet Compliance alle Maßnahmen, die der Befolgung, Sicherung und Kontrolle gesetzlicher Bestimmungen einschließlich satzungs- oder vertragsrechtlicher Vorgaben in Organisationen dienen. Darüber hinaus bezieht sich Compliance aber auch auf die Gewährleistung weiterer, innerhalb eines Unternehmens bzw. einer Organisation eigenständig definierter Standards, etwa ethischer Richtlinien oder Anforderungen an das Qualitäts- und Risikomanagement. Compliance-Anwendungen ergeben sich für eine ganze Reihe von Handlungsfeldern in privatwirtschaftlichen und anderen Organisationen. Exemplarisch seien genannt: