IWB Nr. 19 vom Seite 1

Belegen, Absichern, Berichtigen

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Ende 2020 steht die steuerliche Welt an WegscheidenWir leben in turbulenten Zeiten. Klar, sicher. Dieser Befund stimmt irgendwie immer. Das ist für den global vernetzten und gut informierten Berater ein alter Hut. Doch angesichts der Herausforderungen durch die nun wieder auf breiter Fläche entflammte COVID-19-Krise, angesichts der eingeleiteten Maßnahmen zur Dekarbonisierung zentraler Industrien sowie der universellen Digitalisierung und nicht zuletzt angesichts absehbarer Änderungen der globalen Steuerordnung (vgl. das Update der OECD v. ) stehen wir an einer historischen Weggabelung.

[i]Geben Sie uns Feedback, welche Inhalte Sie sich wünschen!Jetzt werden die Maßstäbe für Jahrzehnte gesetzt. Das ist spannend, aber nicht ohne Risiken. Ich lade Sie herzlich ein, mir zu schreiben, was diese Unsicherheiten für Ihre Arbeit bedeuten und für Ihren Informationsbedarf. Natürlich bleibt die IWB ein Fachmedium für Internationales Steuerrecht. Wir werden nicht anfangen zu spekulieren. Allerdings interessiert mich sehr, welche Themen Sie stärker in den Fokus gerückt sehen möchten, ob Ihnen praktische Hilfen für die Gestaltungsberatung fehlen und wie Sie sich professionell informieren. Denn als Plattform für praxisrelevante Informationen will und wird sich auch die IWB dem Wandel stellen.

[i]Minimierung steuerlicher Risiken in unterschiedlichen Stadien wirtschaftlicher UnternehmungenAlles in allem müssen Berater Risiken vermeiden oder minimieren. Das spiegeln auch die Beiträge dieser Ausgabe: Bei internationalen Warengeschäften ist die Zahlungssicherung für den Verkäufer – nicht nur in Krisenzeiten – elementar. Vorpeil erläutert ab die Tücken des Eigentumsvorbehalts bei grenzüberschreitenden Lieferungen und die Alternativen für eine Absicherung des Kaufpreises. Wie hoch der Dokumentationsbedarf bei Lizenzzahlungen ist, zeigen Heidecke/Christen/Martynkiewitz ab anhand eines aktuellen Verrechnungspreisurteils aus Dänemark. Aber nicht nur für die dänische Steuerverwaltung sollte der Nutzen immaterieller Werte stets gut belegt werden. Zeichnet sich im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Doppelbesteuerung ab, müssen Einkünftekorrekturen im anderen Staat nicht das Ende vom Lied sein. Andresen plädiert ab für den Anstoß des Verfahrens mit dem Ziel einer Gegenberichtigung durch die deutsche Finanzverwaltung. Er schildert zwei erfolgreiche Fälle im Verhältnis mit Italien.

[i]Top-Beitrag: Die deutsche Gruppenbesteuerung im europäischen KontextEinem Dauerbrenner für Neuerungen widmen sich Habel/Müller ab mit der Organschaft und der Diskussion ihrer grenzüberschreitenden Aspekte. Sie schildern den Stand der Rechtsprechung des EuGH und halten den deutschen Reformbedarf für überschaubar.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 19 / 2020 Seite 1
NWB QAAAH-60512