Die Prüfung der Industriefachwirte
14. Aufl. 2020
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Schriftliche und mündliche Prüfung (Fachgespräch) sowie Tipps zur Prüfungsvorbereitung
1. Prüfungsanforderungen der Industriefachwirte für die 2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Im Juni 2010 trat die bundeseinheitliche Rechtsverordnung für die Prüfung der Industriefachwirte in Kraft. Der entsprechende Rahmenplan erschien im Juli 2010.
1.1 Zulassungsvoraussetzungen
Zur 2. Teilprüfung, Handlungsspezifischen Qualifikationen, ist zuzulassen, wer
die 1. Teilprüfung (Wirtschaftsbezogene Qualifikationen; Grundlagenteil) abgelegt hat, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
eine einschläge Berufspraxis nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Rechtsverordnung nachweist.
Abweichend davon, kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
1.2 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
1.2.1 Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Situationsaufgaben von insgesamt mindestens 480 Minuten auf der Basis einer (gemeinsamen) betrieblichen Situationsbeschreibung....