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Einkommensteuer: Veräußerung von Fußball-Tickets als privates Veräußerungsgeschäft
, BStBl 2020 II S. 258, NWB SAAAH-45707
Leitsätze
- Eintrittskarten (hier: Champions League-Tickets) zählen zu den „anderen Wirtschaftsgütern“, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sein können. 
- § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst auch Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren, soweit sie nicht zu § 20 EStG gehören. 
- Champions League-Tickets sind keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG. 
 Sachverhalt
		
 Die Kläger haben in ihrer ESt-Erklärung für
		das Jahr 2015 (Streitjahr) bei den privaten Veräußerungsgeschäften die
		Anschaffung und Veräußerung von zwei Tickets für das Finale der UEFA Champions
		League 2015 in Berlin erklärt. Diese hatten sie, nachdem sie sich für einen
		entsprechenden Erwerb registriert hatten, über die offizielle UEFA-Webseite im
		April 2015 zugelost bekommen. Die Anschaffungskosten betrugen 330 €. Der
		Kläger hatte ursprünglich geplant, das Finale zusammen mit seinem Sohn zu
		besuchen. Später entschloss er sich zum Verkauf der Tickets. Der Verkauf
		erfolgte über eine Ticketplattform X im Mai 2015. Der ausbezahlte
		Veräußerungserlös abzgl. Gebühren betrug 2.907 €. 
Die Kläger gingen von der Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäf...