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Private Veräußerungsgeschäfte nach § 22 Nr. 2 EStG, § 23 EStG
14 prüfungs- und praxisrelevante Fälle
Die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften war in den zurückliegenden schriftlichen StB-Prüfungen häufig Gegenstand der Ertragsteuerrechtsklausur (Teil Einkommensteuer). Die nachfolgende Fallstudie stellt daher ausgewählte Schwerpunkte in der einkommensteuerlichen Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften dar.
I. Einführung
Private Veräußerungsgeschäfte i. S. des § 22 Nr. 2 EStG sind nach
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (vgl. hierzu Kap. II.),
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern (vgl. hierzu Kap. III.) und
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, bei denen die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb.
Allgemein ist bei der Anwendung des § 23 EStG zu beachten, dass diese Vorschrift subsidiär zu den anderen sechs Einkunftsarten ist (vgl. § 23 Abs. 2 EStG).
II. Veräußerung von Grundstücken (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)
1. Grundlagen
Voraussetzung für die Besteuerung der Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht), ist, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahr...