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NWB 35/2020 S. 2595

KVdS | Höhere Beiträge nach BAföG-Anhebung

Durch die Anhebung der BAföG-Bedarfssätze zum ändern sich auch die zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von kranken- und pflegeversicherungspflichtigen Studenten, Praktikanten und zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten, da die BAföG-Bedarfssätze die (fiktive) Beitragsbemessungsgrundlage für diese Personenkreise bilden. Der BAföG-Bedarfssatz beträgt nunmehr für Auszubildende in höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 427 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG), der sich um 325 € für die Unterkunft erhöht, wenn diese nicht bei ihren Eltern wohnen (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG), [i]Eilts, NWB 10/2018 S. 662also insgesamt 752 €. Ab dem beträgt daher der Beitrag in der Krankenversicherung bei einem Beitragssatz von 10,22 % monatlich 76,85 € zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. In der Pflegeversicheru...