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Sozialversicherung | Zeitpunkt der statusrechtlichen Beurteilung der Rechtsmacht eines Geschäftsführers
Allein die Beschlussfassung zur Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH führt statusrechtlich nicht dazu, dass dies bei der Beurteilung des Bestehens einer durch die Geschäftsführerbestellung herrührenden Rechtsmacht maßgeblich zu berücksichtigen ist. Sozialversicherungsrechtlich entfaltet ein solcher Gesellschafterbeschluss keine Relevanz, weil er außerhalb des Gesellschaftsvertrags getroffen wurde und ihm ohne notarielle Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister die erforderliche Publizität fehlt. Der Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister ist für die statusrechtliche Beurteilung der maßgebliche Zeitpunkt. [i]Hartmann, NWB 9/2019 S. 576
Vor der Eintragung in das Handelsregister ist für den prüfenden Versicherungsträger nicht sicher erkennbar, ob (z. B. im H...