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RAK | Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration
Der Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration „Unteilbar – Solidarität statt Ausgrenzung, für eine offene und freie Gesellschaft“, am in Berlin, war vom Aufgabenbereich der Rechtsanwaltskammer Berlin gedeckt.
Zu diesem Ergebnis ist der AGH Berlin gelangt, der die Klage eines Rechtsanwalts auf Feststellung, dass der Aufruf rechtswidrig gewesen sei, abgewiesen hat. Bei der Demonstration sei es auch um die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit gegangen.