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Geändertes Arbeitnehmer-Entsendegesetz verbessert die Situation ausländischer Arbeitnehmer
Der Bundestag hat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen v. “ beschlossen. Es ist am in Kraft getreten. Die Änderungsrichtlinie verfolgt das Ziel, das Verhältnis zwischen der unionsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit und der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen einerseits und dem Schutz der Rechte von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern andererseits neu zu ordnen.
Die Langfassung des Beitrags finden Sie .
Anpassung an Vergütungsstandards
[i]EntlohnungsbestandteileKünftig ist nicht nur der jeweilige Mindestlohn zu beachten; vielmehr sind auch andere „Entlohnungsbestandteile“ zu zahlen. Anders als bisher greifen die Neuerungen auch nicht mehr allein in der Bauwirtschaft, sondern in allen Branchen mit deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
[i]EntsendezulagenDie Voraussetzungen, unter denen Entsendezulagen auf die Entlohnung angerechnet werden können, werden konkretisiert.
[i]Reise- und Verpflegungskosten [i]Kosten der EntsendungKosten der Entsendung dürfen nicht mehr Teil des Bruttolohns...