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NWB Nr. 33 vom

Handels- und steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Dr. Ruth-Caroline Zimmermann und Dr. Katrin Dorn

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen haben bilanzierende Unternehmen die Vorschriften des HGB zu beachten. Daneben sind Unternehmen verpflichtet, für steuerliche Zwecke Bilanzen in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Den Steuerbilanzen liegen sowohl die Vorschriften des HGB als auch der Steuergesetze zugrunde.

Die Langfassung des Beitrags finden Sie .

Grundlegende Regelungen des Handels- und Steuerrechts

[i]Kirsch, Jahresabschluss: Rechtspflichten (HGB), infoCenter, NWB MAAAB-80074 Ist ein Kaufmann nach § 238 HGB zur Führung der Bücher und nach § 242 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, ist zunächst der Umfang des Jahresabschlusses zu prüfen. So gehört zum Jahresabschluss üblicherweise ein Anhang und bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften auch ein Lagebericht. Die Aufstellungszeiträume für den Jahresabschluss ergeben sich aus § 264 Abs. 1 HGB. Danach sind der Jahresabschluss und der Lagebericht „von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen“. Für kleine Kapitalgesellschaften verlängert sich diese Frist auf maximal sechs Monate.

[i]Theile, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (HGB), infoCenter, NWB UAAAE-85382 Bei der Buchführung und auch bei der Erstellung des Jahresa...