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GUV | Skifahren als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung
Nimmt ein Beschäftigter an einer von seinem Arbeitgeber jährlich initiierten, nur Betriebsangehörigen vorbehaltenen Reise teil, ist das enthaltene Skifahren als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung und ein dabei erlittener Sturz mit Verletzungsfolge als Arbeitsunfall zu werten.
Mit seiner freiwilligen Teilnahme an der Reise und damit auch am Skifahren hat der Beschäftigte nach Ansicht des Gerichts zwar keine Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt. Bei natürlicher Betrachtungsweise habe es sich aber um eine [i]Zur Wie-Beschäftigung Marburger, NWB 34/2018 S. 2508einheitliche betriebliche Gesamtveranstaltung gehandelt. Deshalb seien während der Reise vorgesehene Aktivitäten versichert gewesen. Auch das Skifahren konnte bereits auf der Piste durch die gemeinsame Abfahrt zu einer Stärkung d...