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NWB EV 7/2020 S. 247

Erbschaftsteuer – Zur Beurteilung eines Mausoleums als Nachlassverbindlichkeit (FG)

Unter „angemessenem Grabdenkmal“ i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG ist nur die Erstanlage der Grabstätte (u. a. Grabstein, Grabeinfassung) zu verstehen. Ist der Erblasser bereits zeitnah nach seinem Tod in einem Grab bestattet worden und hat das Finanzamt die hierbei angefallenen Kosten (hier: 9.300 €) als Nachlassverbindlichkeiten zum Abzug zugelassen, scheidet der Abzug von Kosten einer weiteren Zweitgrabstätte (hier: Mausoleum) schon dem Grunde nach aus. Zudem sind Kosten eines Mausoleums i. H. von 420.000 € im Verhältnis zur Höhe eines Nachlassvermögens von 556.938 € nicht „angemessen“.S. 248

Die Nichtabzugsfähigkeit der geltend gemachten Kosten für das Mausoleum verletzt nicht die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GGArt. 9 Abs. 1 EMRK).

Betreffen Auflagen des Erblassers nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein Grabdenkmal...