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Erbschaft- und Schenkungsteuer – Bewertung von Immobilien (BFH)
Dr. Björn Demuth und Pascal Hornstein*
Für die Bewertung einer vermieteten bebauten Immobilie ist grundsätzlich das Ertragswertverfahren maßgebend und dafür die vertraglich vereinbarte Miete zur Bestimmung des Rohertrags heranzuziehen. Ausschließlich dann, wenn die vereinbarte Miete mehr als 20 % vom obersten bzw. untersten Wert der Spanne eines Mietspiegels abweicht, ist die vertragliche Miete nicht mehr als üblich anzusehen und damit unbeachtlich. Der BFH stellt explizit klar, dass es nicht auf den Mittelwert der Mietspiegelspanne, sondern auf das obere oder untere Ende der Spanne ankommt.
Sachverhalt: Der Kläger hat von seiner Mutter einen Anteil an einem Grundstück geerbt, das mit einem gewerblich genutzten Gebäude bebaut war. Bei der Bewertung der Immobilie fü...