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NWB EV 7/2020 S. 248

Erbrecht – Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses (BGH)

Der Pflichtteilsberechtigte kann die Ergänzung bzw. Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch dann verlangen, wenn dieses wegen unterbliebener Mitwirkung des Erben teilweise unvollständig ist (hier: verweigerte Zustimmung des Erben zu einem Kontendatenabruf des Notars bei einem ausländischen Kreditinstitut).

Quelle: , NWB SAAAH-50194