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Die Steuerschuldnerschaft des Organträgers bei Bauleistungen
Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen erneut auf dem Prüfstand
Gegenstand dieser Fallbesprechung ist nicht die Abwicklung von Bauträgerfällen, sondern die Fokussierung auf die Fragestellung, ob die nichtsteuerbaren Innenumsätze zwischen verschiedenen Organgesellschaften innerhalb eines Organkreises als Bauleistungen i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG anzusehen sind oder nicht. Mit dem wendet sich das Gericht gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die im Abschnitt 13b.3. Abs. 7 UStAE geregelt ist. Der Beitrag befasst sich zuerst mit den Wirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie mit den Deklarationspflichten von Teilen eines Organkreises bei der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG und stellt anschließend die divergierenden Auffassungen der Finanzverwaltung und des FG Berlin-Brandenburg hinsichtlich der Innenumsätze dar.
I. Grundlagen zur umsatzsteuerlichen Organschaft
Bevor über die divergierenden Auffassungen der Finanzverwaltung und des FG Berlin-Brandenburg im o. g. Urteil gesprochen wird, sollen in einem einfachen und übersichtlichen Sachverhalt die grundlegenden Wirkungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft dargestellt werden. Das folgende Organschaftsverhältnis (Organkreis) besteht aus einem Organträger (Unternehmer B) und ...