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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 13

Update zur Abwicklung von Bauträgerfällen

Eine never-ending-story?

Thomas Rennar

Bauträgerfälle beschäftigen die Beratungspraxis spätestens seitdem durch das StÄnd-AnpG-Kroatien der § 27 Abs. 19 UStG umsatzsteuerlich ins Leben gerufen wurde. Die aktuell existente Verwaltungsauffassung im Umgang mit entsprechenden Fallgestaltungen im Kontext des Reverse-Charge-Verfahrens bzw. einer Rückabwicklung dessen wirft seitens der Beraterschaft jedoch weiterhin zahlreiche Unklarheiten und Ungewissheiten auf und scheint nach jüngster Rechtsprechung auch jurisdiktiv und literarisch nicht elementar zu überzeugen. In der Praxis ist ein Umgang mit entsprechenden Bearbeitungsfällen daher oftmals nur über den Rechtsmittelweg zugunsten der Mandantschaft rechtssicher gestaltbar. Ein Ende ist daher nach wie vor, insbesondere im Hinblick einer intendierten profiskalischen Begrenzung eines Verzinsungseffekts, nicht in Sicht und durch die Beraterschaft daher weiterhin im Blick zu behalten bzw. (aktiv) mandantenfreudig, notfalls über den Rechtsmittelweg, zu gestalten.

I. Einführung

Die Finanzverwaltung ging nach zwischenzeitig mit (BStBl 2017 I S. 1001; Abschnitt 27.1 Abs. 5 UStAE) konkretisierter Verwaltungsauffassung ( BStBl 2010 I S. 254) in der Vergangenheit davon aus, dass Unternehmer, die eigene Grundstücke...