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NWB Nr. 10 vom Seite 692

Erweiterter Kapitalertragsteuerabzug bei Crowdfunding-Vorhaben

Auswirkungen der Gesetzesänderung durch das sog. Jahressteuergesetz 2019

Thomas Jansen

[i]Zum Thema „Fremdfinanzierung durch Crowdfunding“ s. a. Jansen/von Kroge/ Lakenbrink, NWB 18/2017 S. 1380Am stimmte der Bundesrat dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2019, BGBl 2019 I S. 2451) zu. Eine der in dem JStG 2019 enthaltenen Gesetzesänderungen betrifft die Erweiterung des Kapitalertragsteuerabzugs bei Crowdfunding-Vorhaben. Motivation für die Erweiterung soll laut Gesetzgeber der bislang fehlende Steuerabzug beim Crowdlending sein, um die Ungleichbehandlung von Crowdinvesting und Crowdlending zu beenden und die „Verifikation von Steuerzahlungen“ zu verbessern. [i]Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung s. a. Jansen/Huget, UR 2018 S. 417Der Beitrag geht auf die im Wege der Umsetzung eines Crowdlending zu erfüllenden ertragsteuerlichen Pflichten ein. Dabei stellt er heraus, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht und welche Neuerungen in der Gestaltungsberatung zur „Steueroptimierung“ bedacht werden sollten.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Hintergründe und Definitionen zum Crowdfunding

1. Entwicklung des Crowdfunding als Teil des Online Alternative Finance-Marktes

[i] University of Cambridge, Studie zum Marktwachstum des europäischen online alternative finance market Der vierten Studie der Universit...