Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 2 vom Seite 46

Die geplante Reform der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Verschärfungen der Wegzugsbesteuerungsregeln im privaten Bereich

Michal F. Kühn und Dr. Benjamin Weiss

Am hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) veröffentlicht. Der Referentenentwurf für die Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) der EU sieht hierbei durch Änderung des § 6 AStG Verschärfungen bei den Regelungen zur Wegzugsbesteuerung bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG vor. So soll insbesondere die bisherige zinslose und zeitlich unbeschränkte Stundung des entstandenen Steueranspruchs bei Wegzug in einen EU-/EWR-Staat vollständig entfallen. Stattdessen ist lediglich eine zeitliche Streckung der Steuerzahlung (Stundung) über sieben Jahre vorgesehen. Zwar hat sich das Bundeskabinett, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht bereits am mit dem Gesetzentwurf befasst. Jedoch ist mit einem Kabinettsbeschluss im ersten Quartal 2020 zu rechnen. Der vorliegende Beitrag befasst sich kritisch mit den wesentlichen Änderungen bei den Wegzugsbesteuerungsregelungen des Referentenentwurfs.

Kernaussagen
  • Der Reformvorschlag sieht die Verkürzung der Dauer der erforderlichen unbeschränkten Steuerpflicht von bislang zehn auf sieben Jahre bei gleichzeitiger Begrenzung des Betrachtungsze...