Betriebswirtschaftliche Analyse der neuen Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2018 können Unternehmer und private Investoren die neue Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG in Anspruch nehmen. Auf dem letzten Meter des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Ende letzten Jahres fand eine Änderung in § 52 Abs. 15a EStG den Weg ins Gesetzblatt, so dass Investoren bereits profitieren können – so sie denn die Voraussetzungen erfüllen. Leider ist bisher noch vieles an der neuen Abschreibungsvorschrift unklar, gleichwohl ist jeder Steuern zahlende Investor nun wohl bemüht zu verstehen, welche Auswirkungen die Sonderabschreibung eigentlich genau hat und wie sie im Finanzierungskonzept berücksichtigt werden kann.
Dieses [i]Morawitz, Betriebswirtschaftliche Analyse der Sonderabschreibung nach § 7b EStG, Arbeitshilfe NWB NAAAH-00245 Dilemma löst BBK-Autor Markus Morawitz mit seinem Beitrag ab in dieser Ausgabe insoweit auf, als dass er mit einer auf MS-Excel basierenden Arbeitshilfe gut begründete Vorschläge macht, wie sich die Wirkung der Sonderabschreibung darstellen lässt. Seine Fallbeispiele zeigen sehr anschaulich, wie hoch die Förderwirkung pro Quadratmeter Wohnfläche tatsächlich ausfällt, und das bei einem Investitionszeitraum und den damit zwangsläufig verbundenen Unsicherheiten über mehrere Jahrzehnte. Nur so viel sei als vorläufiges Fazit schon verraten: Wer nur wegen der Förderung durch den § 7b EStG Mietwohnungen bauen möchte, könnte etwa aufgrund der weiterhin rasant steigenden Baupreise enttäuscht werden. Denn das Förderinstrument wirkt eher wie ein kleines Bonbon und nicht wie ein den Ausschlag gebender Anreiz, dringend nötigen Wohnraum zu schaffen.
In [i]Kassenführung als steuerliches Beratungsfelddieser Ausgabe setzen wir die Berichterstattung rund um das seit wirksame „Kassengesetz“ fort. Jens Reckendorf und StB Bernd Levenig fassen ab zusammen, was Steuerberater nun zur neuen Rechtslage wissen müssen, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Sie zeigen gerade für Nicht-Techniker auf, wie die TSE funktionieren soll, welche Themen immer wieder für Diskussionen sorgen und wo die Beratungsansätze liegen, wenn der Prüfer die Kassenführung bemängelt. Im Grunde gibt es für steuerliche Berater die gute Nachricht, dass sich bei der Implementierung der elektronischen Aufzeichnungssysteme ein Beratungsfeld auftut, das aufgrund der hohen Zahl von Betrieben mit Barumsätzen häufiger in Anspruch genommen werden müsste als z. B. eine Nachfolgeberatung. Das Wasser im Wein ist unzweifelhaft der Aufwand, die entsprechende Expertise aufzubauen; weiterhin unkritisch Barbelege eines Mandanten zu verbuchen, ohne sich für deren Inhalte zu interessieren, dürfte aber auch keine sinnvolle Option sein. Welche eher teilweise absonderlichen Blüten die Diskussion um die Bonpflicht derzeit treibt, zeigt Miriam Wied ab .
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 49
NWB HAAAH-39595