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Steuererstattungsansprüche im Restschuldbefreiungsverfahren
I. Einführung und Problemstellung
Es ist streitig, ob der Anspruch eines im Restschuldbefreiungsverfahren befindlichen Schuldners auf Steuererstattung von der Abtretungserklärung des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO erfasst ist. Die Regelung des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO sieht vor, dass dem Antrag auf Restschuldbefreiung die Erklärung beizufügen ist, dass der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.
II. Streitstand
Die AG Gifhorn (Urt. v. - 2 C 1055/00, ZInsO 2001 S. 630) und Göttingen (Beschl. v. - 74 IK 136/00, NZI 2001 S. 270) vertreten dazu die Auffassung, dass auch Steuererstattungsansprüche von der Abtretungserklärung erfasst sind. Damit setzen sich die Gerichte in Widerspruch zum Wortlaut des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO sowie der Rechtsprechung des , ZInsO 2000 S. 507).
In einer sorgfältig begründeten Entscheidung führt das LG Koblenz aus, dass der Begriff der ”Bezüge aus einem Dienstverhältnis” entsprechend der vollstreckungsrechtlichen Grundregelung weit auszulegen ist und daher sämtliche Arten von Arbeitseinkommen i. S. des § 850 ZPO erfasst w...