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NWB Nr. 18 vom Seite 1375 Fach 19 Seite 3171

Pfändung und Einziehung von Steuererstattungsansprüchen

IXa ZB 115/03

von Steuerberater Rechtsbeistand vereidigter Buchprüfer Peter Goeke, Herne

I. Leitsätze (amtlich)

Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuern gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann den Hilfsanspruch auf Abgabe der Steuererklärung aus diesem Titel grundsätzlich durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken.

Die Herausgabe der Lohnsteuerkarte und anderer Besteuerungsunterlagen des Schuldners an den Vollstreckungsgläubiger darf erst dann angeordnet werden, wenn der Vollstreckungsgläubiger glaubhaft gemacht hat, dass er den Besitz dieser Urkunden aufgrund einer Beteiligung an dem Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuern des Schuldners, eines eigenen Einspruchs oder einer eigenen Klage gegen den Drittschuldner benötigt.

II. Sachverhalt

Der Gläubiger erwirkte wegen vollstreckbarer Geldforderungen die Pfändung und Überweisung der Ansprüche der Schuldnerin auf Erstattung von Einkommen- und Kirchensteuer nebst Solidaritätszuschlag für den Veranlagungszeitraum 2002. Der Antrag des Gläubigers, die Herausgabe der Lohnsteuerkarte der Schuldnerin für das Kalenderjahr 2002 und im Einzelnen genau bezeichneter steuerlich relevanter Unterlagen anzuordnen, blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Das Vollstr...BStBl 1999 II S. 84