Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 32 Inkrafttreten

Suttner (Januar 2020)

Erläuterungen

1Vgl. Art. 31 OECD-MA 2017.

2Die Ratifikationsurkunden zum DBA Großbritannien wurden am in Berlin ausgetauscht, so dass das DBA Großbritannien an eben diesem Tag in Kraft getreten ist.

3Das DBA Großbritannien v.  ist mit Ablauf des außer Kraft getreten.

4Das neue DBA Großbritannien ist in Deutschland damit für alle unter das Abkommen fallenden Steuern seit dem anzuwenden. Dies gilt auch für die Steuern, die im Abzugsweg einbehalten werden.

5Im Vereinigten Königreich ist das neue DBA Großbritannien bei der Einkommensteuer und der Steuer auf Veräußerungsgewinne (capital gains tax) seit dem und bei der Körperschaftsteuer seit dem anzuwenden. Für Abzugsteuern gilt das neue DBA Großbritannien bereits seit dem .