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Das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994
I. Allgemeine Einführung
1. Erhöhung von Gebühren und Entschädigungen
Der Bundestag hat am das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 (im folgenden kurz: Änderungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz führt u. a. zu einer Erhöhung der Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (vgl. II) und dem Arbeitsgerichtsgesetz (vgl. VII), der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (vgl. III) sowie der Entschädigungssätze nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (vgl. IV) und dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (vgl. V). Geändert worden sind außerdem z. B. auch verschiedene kostenrechtliche Vorschriften der StPO (vgl. dazu VI) sowie die Justizverwaltungskostenordnung und das Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher.
Das Änderungsgesetz will mit der vorgenommenen Anhebung der Gebühren in den für die Justiz einnahmewirksamen Kostengesetzen einerseits die mit den übrigen Erhöhungsmaßnahmen verbundene Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte ausgleichen und andererseits den gestiegenen Zuschußbedarf, der sich durch die allgemeine Kostenentwicklung sowie das am in Kraft getretene Betreuungsgesetz und die geplante Anpassung der Prozeßkostentabelle ergeben hat, zurückführen. Außerdem sollten insbe...