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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter USt-Satz für Imbiss im Back-Shop
Der Verkauf von Imbissen durch einen Back-Shop in der Vorkassenzone eines Supermarktes unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, sondern dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %, wenn den Kunden Stühle und Tische sowie Geschirr und Besteck zur Verfügung gestellt werden.
Nach [i]Tische und Stühle für Kunden des Back-Shops dem FG Münster handelt es sich dann um eine Dienstleistung i. S. von § 3 Abs. 9 UStG und nicht um den Verkauf von Lebensmitteln. Im Urteilsfall standen die Stühle und Tische erkennbar nur den Kunden des Back-Shops zur Verfügung, da sie direkt neben dem Back-Shop auf einer Fläche mit einer vom Supermarktboden abweichenden Bodenfarbe standen und in den Farben des Back-Shops gehalten waren. Für Nicht-Kunden stand dieser Bereich damit nicht zum Verweilen zur Verfügung.
Nicht [i]Kein Trinkgeld ausschlaggebend war damit, dass es keinen ...