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BFH 22.08.2019 V R 21/18, BBK 22/2019 S. 1054

Umsatzsteuer | Mitteilung über Abtretung in § 13b UStG-Fällen nicht anfechtbar

Die Mitteilung des Finanzamts an den Bauträger, dass es sich vom leistenden Bauunternehmer den Anspruch auf Bezahlung der Umsatzsteuer nach § 27 Abs. 19 UStG hat abtreten lassen, ist nicht anfechtbar. Bei der Mitteilung handelt es sich nämlich nicht um einen Verwaltungsakt. [i]Kein Verwaltungsakt mangels RegelungDer Grund: Sie enthält keine Regelung, sondern soll nur über die Rechtslage informieren und den Bauträger lediglich nach § 407 BGB in Kenntnis setzen, dass er nicht mehr befreiend an den leistenden Bauunternehmer zahlen kann.

Auch die Abtretung selbst ist kein Verwaltungsakt, da sie eine zivilrechtliche Handlung darstellt und keine hoheitliche Maßnahme ist.

Im Streitfall ging es um einen sog. § 13b UStG-Fall: Die Klägerin war Bauträgerin und hatte Bauleistungen des A, die dieser an die Klägerin 2012 und 2013 erbracht hatte, dem Reverse-Charge-Verfahren unte...