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Steuerfreiheit, Lohnsteuerpauschalierung und Werbungskostenabzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und anderen Telekommunikationsgeräten
Schlagzeilen wie ”Der Schuss auf das Moorhuhn künftig steuerpflichtig” oder ”Neue Internet-Steuer durch Surf-Erlass” haben den gesamten Sommer über für erhebliche Verunsicherung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt. Auslöser für diesen Medienwirbel war das (BStBl 2000 I S. 613). Im Wesentlichen richtete sich die Kritik gegen den Hinweis in diesem Schreiben, dass die private Mitbenutzung eines betrieblichen Internetanschlusses am Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil zu besteuern sei. Die massiven Proteste und die vom Bundeskanzler initiierte Aktion ”Internet für alle” haben dann letztlich zur Aufhebung des o. a. BMF-Schreibens (mit BStBl 2000 I S. 1421) sowie zu wichtigen gesetzlichen Neuregelungen in diesem Bereich geführt. Diese Neuregelungen und ihre Folgen werden nachfolgend ausführlich dargestellt. Zu den umsatzsteuerlichen Folgerungen s. Rondorf, NWB F. 7 S. 5185 ff.
I. Steuerfreiheit der privaten Nutzung von Personalcomputern und Telekommunikationseinrichtungen des Arbeitgebers
Nach der bisherigen Rechtslage gehörten Vorteile, die einem Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte private Nutzung von Telekommunik...