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BFH Urteil v. - IV R 68/98 BStBl 1999 II S. 481

Gesetze: AO 1977 § 90AO 1977 § 162EStG § 4 Abs. 1 und 3

Das Finanzamt kann den Gewinn auch dann nach den Richtsätzen der Finanzverwaltung schätzen, wenn der Landwirt eine Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG vorlegt, aber seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht nachweisen kann

Leitsatz

Das FA kann den Gewinn auch dann nach den Richtsätzen der Finanzverwaltung schätzen, wenn der Landwirt eine Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG vorlegt, aber seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht nachweisen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 481
MAAAA-96537

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