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ABC: P 2 . Pensionskassen/Unterstützungskassen
1. Eine Pensionskasse i. S. des § 4c EStG ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung, die dem AN oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Dadurch unterscheidet sie sich von der Unterstützungskasse, bei der kein Rechtsanspruch auf die Kassenleistungen besteht (s. unten Nr. 2). § 4c EStG ist auch anwendbar, wenn die Pensionskasse selbständig tätigen Personen (z. B. Handelsvertretern, Steuerberatern) wegen ihrer Tätigkeit für das Trägerunternehmen eine Versorgungsleistung zusagt. Pensionskassen werden i. d. R. als VVaG betrieben und unterliegen somit der Versicherungsaufsicht.
Zuwendungen des Trägerunternehmens zur Finanzierung der Pensionskasse können als BA abgezogen werden, soweit sie auf einer in der Satzung oder im Geschäftsplan der Kasse festgelegten Verpflichtung oder auf einer Anordnung der Versicherungsaufsichtsbehörde beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen der Kasse dienen. Das Trägerunternehmen kann seine Zuwendungsverpflichtung sowohl durch laufende Beträge als auch durch Einmalbeträge erfüllen. Soweit die Zuwendungen im Rahmen der sa...